Hallo,wir sind Hersteller von Kunststoffteilen und beziehen - logisch - dazu notwendigen Materialien. Bei einem letzen Audit wurde mir als QMB die Empfehlung ausgesprochen die vom Hersteller zugesendeten Prüfzeugnisse hinsichtlich Inhalt/ Ausführung zu sichten und einer Aktualisierungsroutine zu unterlegen, ob diese den noch gültig sind etc.
Die stellt sich mir die grundsätzliche Frage, welche Art von Prüfzeugnissen (2.1/3.1b/3.2 etc) ist für was nötig bzw. sinnvoll?
Den grundsätzlich verucht ja auch der Lieferant der Materialien diese so pauschal wie möglich zu halten, damit man Ihm nicht an den "Karren" fahren kann.
Könnt Ihr mir Ratschläge geben ?
LG Holger
Antworten:
Hallo QM-ler.
schau mal in der DIN EN 10204 nach. Hier werden z.B. für Metallische Materialien unter 3.1b die Forderungen für Prüfzeugnisse beschrieben. Für Kunststoffe wird es sicher auch eine Forderung geben.
Gruß
gk
PS: Vieles hätte ich verstanden, wenn man es mir nicht erklärt hätte.
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