Hallo Forum!Habe eine Frage an alle Automobilisten, die sich mit dem Thema ?Chrom VI ? Verbot? beschäftigen dürfen.
Wir sind 2nd-tier Lieferant für ein Bauteil mit Chrom VI ? haltiger Oberflächenbeschichtung (eine Schraube, die wir selbst auch mit dieser Beschichtung zukaufen). Jetzt kommt unser Kunde (der dann direkt an den OEM liefert) auf uns zu beschwert sich, dass die Oberflächenbehandlung noch nicht umgestellt wurde.
Ich bin der Meinung, nachdem wir keinerlei Entwicklungsverantwortung diesbezüglich haben und wir nur ?nach Zeichnung? liefern, dass diese Umstellung von unserem Kunden schon längst hätte angefragt werden müssen, dann wäre das vermutlich schon erledigt.
Nun meine eigentliche Frage: Wer trägt die Verantwortung zur Umsetzung der Altauto-Richtlinie? Derjenige, der das Teil entwickelt und die Beschichtung irgendwann mal vorgegeben hat (OEM oder Systemlieferant) oder derjenige, der die (ja bald verbotene) Oberflächenbeschichtung aufbringt?
Danke für Eure Antworten!!
Gruss,
TS - Knecht
Antworten:
Hallo Mobilisten,
ich habe dazu auch mal eine Frage.
Ihr redet immer von Cr-VI-Verbot. Das bezieht sich doch auf das problematische Chromat (CrO42-) und nicht auf verchromte Oberflächen, oder?!
Von daher verstehe ich das letzte Posting von TS_Knecht nicht, denn ich glaube kaum, dass er seine Schraube mit wasserlöslichen Salzen beschichtet ...
Könnt ihr mich da mal aufklären?
Fragende Grüße
Qmarc (der nicht-Automobilist)
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You may say, I am a dreamer ...
Ähm...TS Knecht... sorry....
aber dieses Verbot hat nix mit Kunden zu tun, wenn ich nicht irre....
Ist ne Gesetzesvorgabe... und da braucht man nun wirklich keinen Entwicklungsantrag vom Kunden.....
Beispiel: Es ist auch verboten, Schwermetalle im Brot einzubacken. Ich denke kaum, dass ein Bäcker als Kunde bei ner Mühle sein Mehl kauft und nen Entwicklungsantrag für schwermetallfreies Mehl abgegeben hat.....
In meinen Augen versucht ihr euch gerade aus der Verantwortung zu stehlen....
Sorry
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston Churchill
Hallo QM-Dino,
hmm also ich muss zugebe so ganz Blick ich da auch nicht durch und das Beispiel mit dem Bäcker ist schon klar aber ich bekomme eine Zeichnung von meinem Kunden nach dem fertige ich Teile diese liefere ich aus. Wo er sie verbaut oder weiterverkauft weiß ich nicht und dieses Chrom 6 freiheit bezieht sich doch auf die neue Altautoentsorgung oder nicht ?
Die Zeichnung ist doch eine Art Lastenheft was das Produkt haben muss. Das ist wie als wenn ich vom Bäcker ein Roggenbrot will und ein Sonnenblumenbrot bekomme ?!?!?
Gruß QSMieze
Gruß QS-Mieze
Mieze,
eben nicht!
Ich durfte immer für den Kunden eine Erklärung unterschreiben, dass ich nach der jeweilig akutellen Fassung dieser Gesetze fertige!
Ich habe auch als Lieferant eine Schadensvermeidungspflicht. Als Lieferant verstoße ICH gegen gültige Gesetze, auch wenn ich eine Zeichnung habe, in der vielleicht diese Schraube mit einer nicht mehr zugelassenen Beschichtung steht.
Und mal davon abgesehen, beim IMDS Eintrag iss dann eh Schluß... damit ist die Bemusterung durchgefallen...etc.
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston Churchill
Freut mich, das das Thema so regen Anklang findet?.
@ QMarc:
Das Verbot bezieht sich auf alles, was 6-wertiges Chrom enthält. Welches Chrom in der normalen Verchromung drin ist, kann ich nicht sagen. Diese Altauto-Richtlinie verbietet nicht den generellen Gebrauch von Chrom.
@ QM-Dino:
Will mich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Bis Juli ist ja noch Zeit die Oberfläche umzustellen;-)). Mir geht?s darum, wer hier den Anstoss geben soll, die Änderung einzukippen. Ich arbeite nach Zeichnung des Kunden, da steht Chrom drin. Darum sehe ich nicht ein, dass ich dafür ?büssen? soll, dass ich nach Kundenforderung liefere.
Übrigens: Genau über die IMDS ? Geschichte sind wir auf das Thema gekommen?.
Gruss,
TS-Knecht
Na,
so einfach ist die Sache nicht.
Die dürften im Tier2 keine Entwicklungsbefugnis incl. Freigabebefugnis haben.
D.h. Freigabe UND Einsatzlenkung erfolgen i.d.R durch Tier1-Supplier oder den OEM selbst.
(Allerdings....ein guter Tier-2 deckt das Dach, bevor es anfängt zu regnen und forscht im Vorfeld per Eigeninitiative nach).
Durch die Umstellung von gelbchromatiert auf Cr6-freie organische Beschichtung sind wir (Automotive) selbst gerade am rumkaspern.
Organische Beschichtung ist dicker. Das unbeschichtete Gewinde muss also kleiner sein.
Gewindereibung, Unterkopfreibung, kleinere Gewindeflanken.
Da ist Einiges zu beachten, wenn man vermeiden will, dass Anbauteile ebenso ungewollt wie spontan auf Entdeckungsreise gehen.
Verantwortung eindeutig bei Tier1 oder OEM.
Gruß
Harald
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Hallo Zusammen,
wie geht Ihr jetzt vor?
Wird das Chrom VI jetzt einfach weggelassen?
Wer entscheidet welche alternative Oberläche dann verwendet wird?
Kann man sich das aussuchen?
Wohl nicht, also ist Abstimmung mit dem jeweiligen Kunden notwendig.
Oder?
Gruß Qualifuzzi
Janz einfach.
zig Messungen bzgl. Klemmkraft, Dremo und Winkel (Streckgrenzabsicherung), Salzsprühnebel-Test.
Meist im Learning-by-doing Verfahren und grundsätzlich in Abstimmung mit Kunde und Lieferant.
Wir erzeugen tonnenweise Papier und empfehlen eine Schraube.
Da die Risikobewertungsabteilung grünes Licht gibt, wird am Ende dann aber doch die billigste Schraube genommen.
Die dann auch wieder tonnenweise Reklamationsschriftverkehr erzeugt, da sie im Produktionsalltag und der Haltbarkeit nicht die Erwartungen erfüllt.
Mein Tipp: empfehlen sie grundsätzlich die teuerste Schraube (die garantiert nicht genommen wird). Das sichert ihren QM-Job auf Jahre ;-)
Ich sags ja.
Wenn das Werk hier in 20.000 Jahren von Archäologen ausgegraben wird, glaubt niemand, hier wären Autos produziert worden....eindeutig: Papierfabrik !
;-D
Gruß
Harald
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Harald,
sieh es doch mal so:
Es gibt ne Optikerkette, die verkaufen keine Brillen, sondern Versicherungen.
Die Brille gibts geschenkt.....
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston Churchill
@ Dino
Und die Brille gibts erst nachdem unterschrieben wurde (wegen dem vielen Kleingedruckten)
Böse Welt. ;-)
Mööönsch....würde mit euch so gern ma ein Bierchen 2, 3 schlürfen. Aber mit UT wirds bei mir leider nix.
Hoffe auf nächstes Jahr.
Gruß
Harald
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Hallo zusammen,
ich sehe das wie QM-DINO.
Beim erstellen der Bemusterungsunterlagen ist Schluß mit Lustig. IMDS Eintrag niO. und das Spiel geht von vorne los.
Gruß
Vati
Solang ich nach Zeichnung Kundenzeichnung fertige sehe ich die Verantwortung auch beim Kunden - da dieser Vorgabe macht. Habe ich Katalogware die aus dem Regal geliefert wird - entsprechend der internen Spezifikationen - bin ich gegenüber den Kunden in der Verpflichtung (ROHS, Altautoverordnung, WEEE....).
Zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch
die Unterschriften die gegenüber den OEM bzw. Tier xxx in den letzten Jahren bezüglich Cr(VI) ect. abgeliefert hat.
Ralf
Sorry für das rechtschreibchaos in meinem oberigen Beitrag - ist halt noch früh.....und ich kann nicht nachträglich editieren...
Ich versteh das alles immer noch nicht.
Chrom 6 ist doch nicht komplett verboten per Gesetzt sonst könnten die oberflächenbeschichter das doch gar nicht mehr bieten ?!?!? Und wenn mein Kunde das von mir fordert bekommt er das woher soll ich wissen was er damit macht.
wir schreiben wenn unser Kunde eine ROHs Erkläung will immer das wir nach seinen Spezifikationen liefern und er gegebenfalls seine Angaben ändern müsste.
Gruß QS-Mieze
Hallo zusammen,
sorry, ich muss mich da jetzt mal anschließen.
Chrom-VI heißt doch, dass es um oxiertes Chrom in Form von Chromat geht. Wo soll das denn auf euren Teilen enthalten sein?
Leider verstehe ich als Chemiker eure Probleme immer noch nicht ...
Viele Grüße
Qmarc
geändert von - qmarc on 20/04/2007 10:31:06
Hallo again,
ich habe mich da jetzt auf die Schnelle mal ein wenig aufgeschlaut.
Vielleicht nützt euch dieser Link auch etwas:
http://www.surtec.com/Vortraege/Altauto2004.pdf
http://www.burde-metall.at/chrom6.htm
Als Beschichtungs-Laie war ich bis jetzt davon ausgegangen, dass Cr-VI wirklich nicht in dem Umlauf kommt. Das war wohl ein Irrtum. Nach dem Aufwand bei Zement und Arbeitshandschuhen auf dem Bau wähnte ich das Thema als erledigt.
Viele Grüße
Qmarc
Hallo
Nun muß ich doch auch noch meinen Senf dazugeben
Chrom 6 wird/wurde in vielen Teilen als Oberflächenschutz verwendet. Dazu gehören unter anderem auch Schrauben und sonstige "Kleinteile". Da in den EU-Richtlinien für Elektrogeräte seit 2006 und in der EU-Altautorichtlinie ab 01.01.2007 der Einsatz von Chrom 6 generell verboten ist, dürfte auch ziemlich sicher sein, dass in den EU-Ländern dies auch entsprechend beachtet wird. Da aber sehr viele Teile/Produkte ausserhalb des EU-Raumes produziert, nach EU geliefert und dort weiterverarbeitet werden, ist es nach meiner Meinung unbedingt erforderlich, die Anforderungen in den Zeichnungen und sonstigen Berstellunterlagen zu ändern oder zu aktualisieren. Natürlich wird dies Freigaben und Neubemusterungen nach sich ziehen (z.B. u.a. für die Drehmomente und Oberflächentests). Ein "Abschieben der Verantwortung" allein auf den Zulieferer ist sicher nicht die Lösung des Problems. Vielmehr wäre angebracht, die Anforderungen zu ändern und sich mit dem Zulieferer gemeinsam dem Problem anzunehmen.
So würde ich das Miteinander und Vertrauen zwischen Lieferant und Kunde verstehen.
Gruß
Lothar
Hallo TS - Knecht,
Grundsätzlich ist festzuhalten dass Chrom 6 nicht verboten ist.
Die Altautoverordnung schreibt nur vor dass in einem fertigen Automobil nur noch 2 g Chrom enthalten sein dürfen, so wie ich das verstehe.(Allein die Ledersitze enthalten schon mehr Chrom...)
Es gibt inzwischen unzählige Nachfolgeverfahren, die das chromatieren ersetzen sollen. Nur wenige erfüllen die Anforderungen. Daher ist es wichtig dass hier mit dem Endkunde klar abgesprochen wird welche Verfahren bei ihm schon freigegeben sind.
Da ihr die Schraube bezieht hat der Schraubenlieferant sicher auch die entsprechend behandelte Schraube im Angebot.
Einfach mal ein Angebot machen lassen was der Lieferant anbieten kann, und dann mit dem Kunden abklären; letztendlich wird der Preis auch etwas nach oben gehen.
Bei vielen Tier one ist dies einfach verschlafen worden.Hier hilft nur Eigeninitative.
Sollten dazu Fragen bestehen kannst du mir gerne ein E-Mail senden.
Gruß
nobbe
Allerdings
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Da in den EU-Richtlinien für Elektrogeräte seit 2006 und in der EU-Altautorichtlinie ab 01.01.2007 der Einsatz von Chrom 6 generell verboten ist, dürfte auch ziemlich sicher sein, dass in den EU-Ländern dies auch entsprechend beachtet wird.
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Brüller, ich schmeiß mich weg. Wer glaubt das denn?
Monika
Hi,
wenn nur noch 2g Chrom im Auto sein dürfen, warum wird dann fast jedes Teil im Moment verchromt was im Auto ist!?
Ich kann es nicht ab. Was ist nur aus den alten Werten geworden. Alles muss glänzen.......he ein mal anfassen und es sind die Finger drauf....schön für die Polizei bei der Spurensuche....die brauchen nicht mehr suchen, finden die Fingerabdrücke gleich.
Spass beiseite! Wer von Euch mag denn den Chrom im Auto!?
Wie wäre es wenn man mal wieder Qualität in die Mobile bringt gepaart mit Individualität dieser. Qualität hat seinen Preis, Ok. Aber was bekomme ich denn noch für meine Kohle!? Qualität ist das für mich nicht mehr, sondern nur Quantität zum wohle derer die das nicht heben was sie gern hätten...... Statussymbol Auto!?
Grüsse [font=Tahoma][/font=Tahoma]
[quote]
Hi,
Wie wäre es wenn man mal wieder Qualität in die Mobile bringt gepaart mit Individualität dieser. Qualität hat seinen Preis, Ok. Aber was bekomme ich denn noch für meine Kohle!? Qualität ist das für mich nicht mehr, sondern nur Quantität zum wohle derer die das nicht heben was sie gern hätten...... Statussymbol Auto!?
Grüsse [font=Tahoma][/font=Tahoma]
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So Unrecht hast Du nicht.
Viele qualitativ effektive Dinge werden (zumeist in Unternehmen mit amerikanisch angehauchtem Management) nicht umgesetzt, da sich der Invest erst in 2-3 Jahren rechnen würde.
Da ist der Entscheider aber längst auf nem anderen Posten und kann sich lediglich die Kosten in den Lebenslauf schreiben.
Unter dem geheuchelten Deckmantel "Kundenwunsch", werden immer haarsträubendere Gimmicks dem Kunden mitgegeben.
130? für nen stinknormalen Ölwechsel, 800? für nen Zündkerzenwechsel, 60? für nen Satz lumpiger Wischerblätter, die
a) ruckzuck verschlissen sind
b) ständig geklaut werden
...usw.
Kundenwunsch ?
Ich denke nicht.
Solange das Volk das mitmacht......
Gut ist, was Geld bringt und Kampf den Querulanten.
Das übernimmt gerade Frau von der Leine.
Ab mit dem Kleinstkindern in die Krippe.
Kollektive 08/15 Erziehung für das kollektive 08/15 Volk von morgen.
Gruß
Harald
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Guten Morgen zusammen,
hier einige Bemerkungen zur Diskussion um CrVI:
1. CrVI (Chrom 6 oder 6-wertiges Chrom) ist ein Schwermetall und hauptsächlich in Passivierungsschichten bei verzinkten Stahlteilen, welche gelb chromatiert sind, enthalten. Hier geht es nicht um Zierchrom oder Hartchrom. Die gelb chromatierte Oberfläche kennt sicher jeder hier von den Spaxschrauben, die es in jedem Baumarkt gibt. In der Elektro- und Automobilindustrie ist/war diese Oberflächenbeschichtung weit verbreitet, allerdings meist in Bauteilen, welche von außen nicht sichtbar sind.
2. Für Elektrogeräte ist CrVI seit 2006 verboten, für Fahrzeuge unter 3,5 to mit Inkrafttreten der Altautoverordnung mit der Ausnahme, dass CrVI in Oberflächenbeschichtungen noch bis zum 01.07.2007 zugelassen ist. Ab dann ist aber Schluss mit lustig, dann darf definitiv kein Fahrzeug mehr in den Verkehr gebracht werden, welches CrVI enthält.
3. Die Automobilindustrie hat zusammen mit den Zuliefererern immense Anstrengungen unternommen, CrVI aus den Oberflächenbeschichtungen zu verbannen. Dies gilt für alle Fahrzeughersteller, welche in Länder der EU liefern. Man kann davon ausgehen, dass ab 01.07. CrVI aus den Neufahrzeugen verschwunden ist.
4. In anderen Anwendungen (z.B. Baumarkt-Schrauben oder Beschlägen) ist CrVI noch nicht verboten.
Soviel zum Thema CrVI.
Gruß
qtoeter
Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)
Moin qtoeter,
"bedankt" für die guten Infos.
Viele Grüße
Qmarc
Hi,
also wenn ich nicht auf der Leitung steh dann interpretiere ich qtoeter so, das nur das Chrom 6 an den Schrauben verwendet wird, nicht bei Oberflächenchrom!?
Ist das so richtig!?
Also ist dieser dann völlig bedenkenlos anzusehen, oder was ist da drin was noch keiner weis?
Grüsse
Hallo QM-Snake,
1. CrVI befindet sich nicht nur als Bestandteil der Passivierung (einer darunterliegenden Zinkschicht) bei Schrauben, sondern auch bei Blechteilen, Drehteilen u.s.w.
2. Die Passivierung oder Chromatierung gibt es in mehreren Farbvariationen (schwarz, blau, oliv und vor allem gelb). Alle enthalten mehr oder weniger CrVI-Anteile. Davon ist die Gelbchromatierung am häufigsten verteten.
3. Oberflächenchrom (Zierchrom, Hartchrom), erkennbar durch die meist glänzende chromfarbene Oberfläche, hat nichts mit CrVI zu tun.
Der Link von QMarc
http://www.surtec.com/Vortraege/Altauto2004.pdf
beschreibt das Thema sehr detailliert.
Übrigens, wir beliefern nahezu alle Automobilhersteller und haben Hunderte von teilenummern von CrVI-haltige auf CrVI-freie Oberflächen umgestellt.
Aber wer jetzt erst anfängt, umzustellen, muss sich ganz schön sputen. Die Ersatzoberflächen müssen ausführlich getestet werden, ob sie den Anforderungen gerecht werden.
Gruß
qtoeter
Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)
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