Ich habe gerade mein erstes internes Audit durchgeführt und der betreffende Fachbereich hat die Kalibriertermine der Prüfmittel nicht 100%ig im Griff. Für mich stellt sich nun die Frage wie schwerwiegend die Überschreitung der Termine ist. Reicht eine Empfehlung oder handelt es sich um eine Abweichung?Bin auf Eure Meinungen gespannt! Inga
Antworten:
Hallo!
Ganz klar, Abweichung. Hier wird doch mit Messmitteln gearbeitet von dehnen keiner weiß ob sie noch funktionieren. Im System ist doch der Zeitraum der Kalibrierung festgelegt. Wird er nicht eingehalten, versagt das System. Nachaudit, Abweichungsbericht etc. etc.
Gruß
Michael
Schöne Ostern!
Hallo zusammen,
Abweichung, ganz klar.
Rede mal mit den Leuten warum es zu einer Überschreitung kam - werde die Messmittel noch eingesetzt, ist der Kalibrierzeitraum falsch gesetzt, sind zu wenig Messmittel vorhanden ... .
Wichtig ist, dass Du die Leute sensibilisierst, sie müssen sich bewußt sein was sie da machen und vor allem, dass es keine Bagtelle ist. (daher ja auch die Abweichung)
Gruss,
medi
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
Nun ich differenziere dabei in verschiedene Kategorien.
Bei Prüfmittel zur Prozessüberwachung oder gar noch weiter untergeordnet sind (z.B. Messmittel in der Maschine, oder Messmittel in der Werkstätte) drücke ich ein Auge zu. Denn der Fehler verursacht meist nur interne Kosten. ? Hier sporne ich an bzw. hinterfrage die Sinnhaftigkeit des Prüfintervalles und überlege gemeinsam eine Ausweitung.
Bei Prüfmittel die zur Endbeurteilung eines Produktes, vielleicht sogar noch ein verbau- oder sicherheitsrelevantes Maß dienen gibt es kein Pardon!
Lg plutho
Hallo,
schliesse mich den Aussagen von Plutho weitestgehend an, denn:
1. in vielen Fällen sind Kalibrierintervalle aus dem Bauch heraus definiert worden und werden dann mehr oder weniger stur abgearbeitet bzw. verpennt;
2. leider hinterfragen nicht alle die Sinnhaftigkeit von solchen Intervallen, da sie einfach mit der Gießkanne über die Messmittel geschüttet wurden. Es gibt ja bereits Unterschiede, die sich aus der Nutzungsumgebung und -häufigkeit ableiten usw....
3. Bevor ich beim Audit in die Kalibrierintervalle reintauche hinterfrage ich immer erst einmal ob die Leistungsfähigkeit/Haltbarkeit der eingesetzen Meßmittel und Methoden überhaupt bekannt ist. Leider erlebt man da schon oft sein blaues Wunder.
Also nicht unbedingt an den Intervallen massiv stören, sondern lieber erst mal die Basics abchecken.
IsoMan
Moin,
ich möchte dazu folgendes sagen:
Um 12 Uhr wird gegessen, ob es fertig ist oder nicht!
Worum handelt es sich denn? Was sind das für Prüfmittel?
Können die Verschleiß / Beschädigung aufweisen?
Kann man die intern auf Gebrauchsfähigkeit prüfen?
Geht mal weg vom sturen 9001 Schema und fragt, was praktikabel ist.
Allerdings: Wenn es sich um Meßmittel handelt, die wirklich auf den Tag geprüft werden müssen, warum auch immer, dann Haue!
Ich denke aber, dass man vielleicht am System ein wenig feilen sollte, damit es praktikabel ist.
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston Churchill
Naja Dino, naja...
Prüfmittel sind Prüfmittel weil ich damit etwas prüfe. Prüfen heißt doch, eine bestimmte festgelegte Qualität nachzuweisen. Um dies machen zu können muss das Prüfmittel funktionieren und ich muss anhand des Ergebnisses die richtigen Werte bekommen. Das kann ich nur, wenn das gute Stück auch kalibriert ist.
Wenn jetzt eine Abteilung Prüfmittel nicht kalibriert hat, kann die Qualität nicht nachgewiesen werden. Die Abteilung muss nun selber entscheiden, was sie als Prüfmittel versteht und was nicht. Tja und die müssen dann eben kalibriert sein.
Manchmal wird das Prüfmittelwesen ein wenig stiefmütterlich behandelt. Es werden Geräte festgelegt und wenn die keiner mehr benutzt, bleiben die in der Prüfmittelliste drin. Um das zu vermeiden und die Abteilungen zu sensibilisieren, sollte man da schon etwas härtere Bandagen ansetzten vor allem, wenn es das erste Audit ist. --> Abweichung
Gruss,
medi
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
Sorry Medi, das nenne ich mit Kanonen auf Spatzen schießen.....
Ich bin der Meinung, dass man auch sein Augenmaß behalten sollte... DAS ist übrigens frei von jeglichen Kalibrierintvallen.
Und meiner Meinung nach liegt das Nicht - Einhalten der Termine an Systemproblemen, wie z.B. keine Ersatzgeräte, keine Gelder bereit, Meßgeräte im Einsatz.....
Ich habe bei meinem System immer ne Toleranzschwelle eingebaut und bin damit gut gefahren. Dazu gehörte allerdings auch die Eigenprüfung, sprich Nachweis dass die Meßgeräte im Rahmen der Toleranzen arbeiten.
Man kann auch aus ner Mücke nen Elefanten machen, ich finds immer wieder schade, wenn wegen solchen "Pupsen" Terror gemacht wird, aber wenns ums Auditieren des GF geht, dann kneifen alle den **** zu....
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston Churchill
Richtig, es sind in der Regel Systemprobleme, nur bekommt man die nicht in den Griff, wenn nicht ein wenig Druck aufgebaut wird. Aus einer Abweichung heraus wird Druck aufgebaut und zwar nicht nur gegenüber der Abteilung, sondern auch der GF den die hat dafür zu sorgen, dass entsprechende Ressourcen bereitstehen.
(in der 13485 Punkt 5.1.e, in der 9001 weiß ich es nicht, wird aber ähnlich drinstehen)
Wenn ich in der Lage bin, ein Gerät selber zu prüfen, dann kann ich das doch tun, hindert mich ja keiner dran. Kalibrieren muss ja nicht immer über ein Kalibrierlabor laufen. (Bsp. Messchieber - kein Problem das mit Prüfmaßen intern zu erledigen) aber gemacht muss es werden. Und wie schon geschrieben, lieber beim ersten Audit etwas fester zupacken, dann hat man später weniger Probleme. Die Norm sagt eindeutig, dass Messmittel in festgelegten Abständen zu kalibrieren sind und wenn ich das nicht mache weiche ich eben ab. Welche Zeitabstände ich festlege sagt die Norm nicht. I.d.R heißt es ja auch nicht kalibriert bis zum 23.05.2007 sondern Mai 2007 oder so. Ich habe also auch eine bestimmte Flexibilität.
Wichtig ist immer auch der GF klarzumachen, dass bei einer Abweichung auch die GF mit in der Pflicht steht und nicht nur die Abteilung. Ist ne heikle Sache aber in meinen Augen notwendig. (Ich bin hier Gott sei Dank bisher immer auf offene Ohren gestoßen)
Auch sollte man klarmachen, dass Abweichung heißt, hier läuft was nicht normkonform, da MUSS ich was machen.
Gruss,
medi
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
Hallo,
ich habe letzte Woche den Fall erlebt, dass ein externer Auditor viel mehr Prüfmittel sehen wollte, als was wir definiert haben. Auch will er die Auflistung der Prüfmittel mit Kalibrierstatus und Kalibrierdauer im Prüfprotokoll und zu guter letzt möglichst auch noch dass vor jeder Messung die Genauigkeit des Prüfmittels überprüft und dokumentiert worden ist.
Wenn ich so etwas sehe, stimme ich Dino schon bei, dass manchmal mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Mal sehen, wie wir da wieder raus kommen.
Viele Grüße
Bajoware
Servus Bajoware,
ja, da stimme ich Dir zu, frag mich aber auf welcher Basis er sein Audit durchgeführt hat. Nirgends steht, dass ich alle Messmittel kalibrieren muss, es geht in meinen Augen "nur" um die erforderlichen Messmittel und die leg ich doch selber fest. Wegen des Nachweises der Genauigkeit vor jeder Messung - naja, ich nehme mal an, dass er sowas wie ne Validierung sehen will, da sollte dann ja drinstehen, dass das Prüfmittel in der Lage ist die Genauigkeit innerhalb des Kalibrierintervalls einzuhalten. Die Genauigkeit die ich brauche leg ich dann wiederum selbst fest. Wenn der Hersteller einen Kalibrierzeitraum festlegt, dann kannst Du ja auch auf den verweisen.
Gruss,
medi
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
Hallo Dino,
ich bin weitgehend Deiner Meinung, bis auf:
::Ich bin der Meinung, dass man auch sein Augenmaß behalten sollte... DAS ist übrigens frei von jeglichen Kalibrierintvallen.::
Wer mit seinem Augenmaß Sichtprüfungen durchführt, muss selbstverständlich in geplanten Zeitintervallen zum Sehtest. Also, auch Augenmaß muss kalibriert werden.
Gruß
Wolfgang
[quote]
Hallo Dino,
ich bin weitgehend Deiner Meinung, bis auf:
::Ich bin der Meinung, dass man auch sein Augenmaß behalten sollte... DAS ist übrigens frei von jeglichen Kalibrierintvallen.::
Wer mit seinem Augenmaß Sichtprüfungen durchführt, muss selbstverständlich in geplanten Zeitintervallen zum Sehtest. Also, auch Augenmaß muss kalibriert werden.
Gruß
Wolfgang
[/quote]
Wolfgang,
das war ne Metapher!!
Dino
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
Winston Churchill
Moin Medi12,
da sind wir ja dann wieder bei
1. dem GMV und
2. der Kenntnis über das Leistungsvermögen der verwendeten Messmittel und Verfahren.
Die Aussage über das selber Festlegen der Messgenauigkeit kann ich so nicht vollständig bestätigen, denn das Auflösungsvermögen des Verfahrens sollte, wenn möglich und kostenmößig vertretbar, eine 10er Potenz besser sein als die von der Spezifikation/Messaufgabe geforderte Genauigkeit bzw. Spannweite.
IsoMan
Hallo,
wenn das Prüfmittel nach der Kalibrierung einwandfrei ist, würde ich es nicht direkt als Abweichung bezeichnen, sofern dies nicht bei jedem Prüfmittel vorkommt. Wenn jedoch das Prüfmittel bei der Kalibrierung als fehlerhaft eingestuft wurde und danach keine Risikoanlayse durchgeführt wurde, ist es klar eine Abweichung.
Grüß Dich IsoMan,
die Messmittel, mit denen ich die Prüfungen durchführe lege ich selber fest, die Genauigkeit natürlich nur, im bestimmten Rahmen. Die Messgenauigkeit ist natürlich abhängig von den geforderten Toleranzen und damit ich nachweisen kann, dass ich diese Genauigkeit mit den Messmitteln einhalte, validiere ich eben. Ich glaube wir sprechen vom Selben.
Gruss,
medi
p.s. die Messmittel kann ich natürlich nur dann selber festlegen, wenn mir keine vorgeschrieben sind. Sind welche vorgeschrieben brauche ich aber auch nicht zu validieren, denke ich.
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
geändert von - medi12 on 12/04/2007 10:59:45
@sulle,
das Problem ist doch hier, dass eben nicht validiert wurde und damit der Nachweis fehlt, dass das Prüfmittel einwandfrei funktioniert.
Wegen der Messdaten und der Risikoanalyse... da gibts doch ne Stelle in der Norm (13485) in der steht, dass ich mir überlegen soll was mit passiert, wenn ich feststelle das ich fehlerhaft gemessen habe.
Gruss,
medi
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
...hab hierzu was in der AMS2750D (die ist natürlich nicht für jeden hier bindend - soll nur ein kleiner Hinweis darstellen) gefunden:
[quote]Zulässige Verlängerung des Kalibrierungs-/Prüfungsintervalls
Prüfintervall/Zulässige Verlängerung in Tagen
wöchentlich / 1
zweiwöchentlich / 2
monatlich / 3
vierteljährlich / 4
halbjährlich / 6
jährlich / 12
[/quote]
c u
Peter
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