Hallo zusammen.....ich stelle mal ne Frage, die uns hier im Moment massiv beschäftigt:
Inwieweit muss ich bei einer Zertifizierung die Belange der Sicherheit erfüllen?
Beispiel:
Wir arbeiten mit relativ vielen Gefahrstoffen, die wir von Rechts wegen erfassen und auch Bilanzieren müssen.
Ist diese Bilanz für eine 9001 Zertifizierung nötig??
Dino
Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
Man muß sie mit Fassung tragen.
(Heinz Erhardt)
Antworten:
Hallo!
Wir hatten jetzt das Voraudit durch den DNV. Der Auditor führt auch Zert. Audits zur 14001 durch. Das Thema Umwelt und Sicherheit wurde nur am Rande anngesprochen. Nach Zahlen und Bilanzen wurde überhaupt nicht gefragt. Die Auditoren achten zwar beim Rundgang auf div. Sachen, aber nur bei erheblichen Problemen wrd dazu was gesagt. Andere Erfahrungen hab ich noch nicht gemacht.
Gruß
Michael
Hallo Michael....
stimmt, nur, in der Norm wird ja auch die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen gefordert. Aber wie weit geht das?
Dino
(wo sind denn unsere Audioren)
Dino
Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
Man muß sie mit Fassung tragen.
(Heinz Erhardt)
Hallo!
Also wen ihr Sicherheitsteile herstellt, gehört das mit Sicherheit zum Audit dazu. Dann ist aber doch auch im System alles entsprechend beschrieben. Und allg. Auflagen wie Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Augenspülflasdchen etc. werden zwar angesehen, aber das wird eigentlich nur allg. erwähnt im Bericht. Abweichungen wenn jemand in Jesuslatschen, ohne Brille und Handschuhe am Schweißen ist. Aber das dürfte ja wohl nicht vorkommen.
Michael
Hallo Dino!
Halte ich für schwer auditorenabhängig. Wir sind gerade beim Rundgang gefragt worden, ob für gewisse Hochdruckleitungen nicht eine TÜV-Abnahme erforderlich sei. Aber speziell dieser Auditor ist immer hinter allem her, was irgendwie schief liegen könnte. Und es war nur eine Frage am Rande.
Schöne Grüße
Frank
"There's no problem too great for running away from it!" (Charlie Braun)
hallo dino man
wir sind auf die bilanzierung erst durch die 14001 gestoßen. bei den audits nach 9001 wurde nur nach gefahrstoffkataster und betriebsanweisungen gefragt.
gruß
hacki
"das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!" käpt'n blaubär, der weiseste bär des universums
Hallo Dino,
ihr habt doch sicher eine Sicherheitsfachkraft Arbeitsschutz, frag die doch mal, die muss es doch wissen. Ansonsten gibts da noch die Innung.
Gruss,
medi
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
[quote]
Hallo Dino,
ihr habt doch sicher eine Sicherheitsfachkraft Arbeitsschutz, frag die doch mal, die muss es doch wissen. Ansonsten gibts da noch die Innung.
Gruss,
medi
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
[/quote]
Servus Medi...
eben... genau der weiß es eben nicht....
Dino
Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
Man muß sie mit Fassung tragen.
(Heinz Erhardt)
Fachkraft wechseln und Innung fragen, die sind da eigentlich recht auskunftsfreudig.
Begehungen durch die Innung sind meines Wissens kostenlos.
Gruss
medi
p.s. wenn Du mal auf eine kompetente Sicherheitsfachkraft stößt, lass es mich wissen.
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
Hallo Dino,
Gefahrstoffe = Gefahrstoffverordnung. Ihr solltet dann wenigstens mal eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben. Diese Sache ist nicht von der 9001 gefordert aber mit Sicherheit vom Gesetzgeber (schon seit 2005). Also generell erstmal Gefahrstoffe und Mengen, Anwendungs- /Arbeitsbereiche usw. auflisten und dann mit dem Prüfkonzept des VCI gegenchecken. Bei der Verwendung/Einsatz von Gefahrstoffen seid ihr nachweislich dazu verpflichtet, diese Beurteilung dokumentiert durchzuführen.
Solltet ihr dann mal in Richtung 14001 gehen, dann kommen weitere Gesetzlichkeiten mit zum Tragen (Identifikation, Status und Umsetzung).
IsoMan
Danke nochmal....
werd mal den Sicherheitsmenschen nochmal ausquetschen.....
Und 14001... ja... hab ich mal gelernt....
Und mein Big Boss hat schon gefragt, ob wir das auch können..... Habs ihm aber (vorerst) ausgeredet....
Dino
Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
Man muß sie mit Fassung tragen.
(Heinz Erhardt)
Hallo Dino
ich nochmal......habe mich mit meiner 1. Antwort etwas zu sehr auf die 14001 gestürzt.
Also bei der 9001 steht nichts explizit von der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften aber 5.1 a zielt auf gesetzl. Vorschriften ab (jedoch nur im Rahmen einer Vermittlung der Bedeutung dieser Vorschr.). Geht man jedoch im Kontext der Norm weiter, so hat die Organisation sicherzustellen, dass die mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden und hier greift wieder die Einhaltung von gesetzl. Vorschriften. Bisher haben wir das dann immer als Risikoabschätzung betrachtet -> was passiert, wenn ich die Vorschriften nicht vollständig einhalte, steht die Fertigung oder bekommt der Kunde kein Produkt....?
Hier gibt es reichlich Auslegungsspielraum. Ich kenne Aussagen von Auditoren, die sagten, dass ihnen hierzu eine Risikobetrachtung ausreicht. Andererseits wollen sie aber sehen, dass das Unternehmen die Regelungen aus dem HGB usw. kennt und beachtet (hier also deutlich stärkerer Bezug auf Kunden/Lieferanten).
Ich hoffe das hilft schon mal etwas weiter.
IsoMan
Hallo zusammen,
genau mein Thema - *smile*.
Aus meiner Sicht trifft es den Punkt 6.4 der 9001 "Arbeitsumgebung". Unter diesem Punkt kann ich bzw. ein Auditor so ziemlich alles verstecken. Das können auch banale gesetzliche Arbeitsvorschriften sein.
Zum Thema Gefahrstoffe: JA, die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert eine Gefährdungsbeurteilung. Aber nicht die ist entscheidend, sondern das Arbeitsschutzgesetz. Dort wird die tätigkeitsbezogene Beurteilung der Gefährdungen in § 5 gefordert. § 6 ist dann auch gleich die Dokumentationspflicht (bei Gefstoffen immer!). Über sticht unter und das nicht erst seit 2005 ;-).
Ihr braucht folgende Dokumentationen:
1. Gefahrstoffverzeichnis
2. Gefährdungsbeurteilungen mit Schutzstufe als Ergebnis
3. Betriebsanweisungen
4. Unterweisungsnachweise (jährlich)
5. Nachweis der arbeitmedizinisch-toxikologischen Beratung
Darüber hinaus wird immer gerne alles in Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung gefragt, weil daraus die Prüffristen ableitbar sind. In einem zertifizierten Unternehmen erwartet man gemeinhin eine gute Systematik und die Erledigung dieses Punktes zeigt, wo das Unternehmen steht.
So, armer Dino, ich hoffe, Du bist nicht allzu geschafft und ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Qmarc
____
Sterne essen Schokolade auf ...
Moin,
@Marc: Nee, du hast mich net geschafft, aber genau das gesagt, was ich wissen muss.
Nun hab ich ne Grundlage, auf der ich arbeiten kann.
In den ganzen Jahren, in denen ich diesen Job nun mache, ist mir das noch nie untergekommen, da ich nur in Betrieben war, die keine oder wenig Gefahrstoffe hatten.
Dino
Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
Man muß sie mit Fassung tragen.
(Heinz Erhardt)
Moin Dino,
prima. An deiner Stelle würde ich wie folgt vorgehen. Gefahrstoffverzeichnis auf Vollständigkeit prüfen, alle Sicherheitsdatenblätter elektronisch besorgen und darein verlinken und alle für dich noch wichtigen Infos in dem Verzeichnis sammeln.
Für die Gefährdungsbeurteilung solltest Du ähnliche Tätigkeiten zusammenfassen und auch Gefahrstoffe mit gleicher Tätigkeit/Gefährdung in einer Doku abhandeln. Bei den meisten Erstellern von Beurteilungen gilt der Gedanke pro Gefahrstoff eine Beurteilung. Das schafft nur viel überflüssige Arbeit und wird dem Problem "Beurteilung der Gefährdungen vor Ort" nicht gerecht.
Bei den Beurteilungen solltet ihr dann einen Abgleich zwischen den Maßnahmen, die die GefStoffV fordert und euren Vorkehrungen machen.
Was dir dabei helfen kann ist das sog einfache Maßnahmenkonzept der BAUA. Dieses findest Du unter:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/EMKG/EMKG.html__nnn=true bzw.
http://www.emkg.de/
Das Konzept liefert dir Aussagen, die einer Gefährdungsbeurteilung schon ziemlich nahe kommen.
@All: Zum Thema Audits und Arbeitsschutz hatten wir schon einmal einen Thread:
http://www.rossmanith.com/forum/topic.asp?TOPIC_ID=999&FORUM_ID=14&CAT_ID=1&Topic_Title=Nichterteilung+eines+Zertifikates&Forum_Title=Qualit%E4tsmanagement+ISO+9001%3A2000
Viele Grüße und euch einen schönen Tag,
Qmarc
____
Sterne essen Schokolade auf ...
Hallo QM-Dino,
ich habe jetzt nicht alle Beiträge im Detail gelesen, ich will aber zu Deiner Ausgangsfrage trotzdem was sagen:
[quote]Inwieweit muss ich bei einer Zertifizierung die Belange der Sicherheit erfüllen? [/quote]
Die Frage erübrigt sich doch von selber. Wenn Ihr die Belange der Sicherheit - vor allem wenn es sich dabei um Gefahrgutstoffe handelt - nicht einhaltet, seit Ihr im Falle eines Unfalles o. ä. sofort mit (groben) Organisationsverschulden dabei. Also müßt Ihr doch - egal ob die Norm es fordert oder nicht - die Sicherheitsbestimmungen einhalten.
[quote] Ist diese Bilanz für eine 9001 Zertifizierung nötig?? [/quote]
Du schreibst, dass ihr von Rechts wegen die Gefahrgutstoffe erfassen und auch bilanzieren müsst. Also habt Ihr doch die entsprechenden Aufzeichnungen. Die Inventur bzw. die Lagerbuchhaltung könnt ihr dem Auditor doch unbedenklich zeigen, oder etwa nicht ? Bilanzen, Jahresabschlüsse, Betriebsergebnisse etc. würde ich keinem Auditor der Welt zeigen, da dies keinen externen etwas angeht (mit Ausnahme der Wirtschaftsprüfer). Wenn ihr zur Veröffentlichung verpflichtet seit (z. B. bei einer AG) würde ich ihm den öffenlich zugänglichen Geschäftsbericht zeigen, und nich mehr
el verde
Der Klügere gibt nach - diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Hallo zusammen,
kurz auch noch mein Senf:
Gefahrstoffe sind die eine Sache.
Gefahrgüter die andere. (vorsicht le verde!)
Das sind 2 komplett unterschiedliche Reglementarien.
Beide sind wichtig. Z.B. bei Gefahrgut: Du beauftragst einen Gefahrgutkurier, und musst trotzdem die Verantwortung für die Aussage übernehmen: Die Fahrt wird sicher werden. (Führerschein kontrollieren, riecht der Fahrer nach Alk, ist das Gut richtig vertäut....), nix also mit "aus der hand, aus dem sinn..)
Total unterschiedliche Gefahrzeichen, etc.
Ansonsten siehe Marc,
LG
Christoph
Sapere aude! Kant den schon jemand? :-)
Guten Morgen!
Ich kann mich der allgemeinen Meinung nur anschließen. Alles was unter gesetzliche Bestimmungen fällt muss eingehalten werden.
Ich würde als Auditor auch ein Auge darauf werfen. Es heißt doch Qualitäts-Management. Und zum Managen gehört zwingend auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten muss man an der Wirksamkeit des Systems zweifeln.
Ich würde das in die Kategorie "Verantwortung der obersten Leitung" einordnen. Wenns knallt ist der Chefe dran. Somit muss er doch ein gesundes interesse an der Einhaltung der Gesetzte haben.
Gruß
Henning
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Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich für das, was man liebt.
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Hallo QM-Dino,
der Auflistung von QMarc würde ich noch ein Thema hinzufügen.
In unserem letzten Audit legte der Auditor sehr viel Wert auf die Lagerung der Gefahrstoffe. Ist zwar auch gesetzlich geregelt, aber er fand das Thema irgendwie spannend. (Auffangbecken, extra Sperren an den Türen, Brandschutzanalge.....)
Gruss
Lars
"Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft einen Feind. Man muss mittlemässig sein, wenn man beliebt sein will"
(Oscar Wild)
Hallo QM-Dino,
also ich meine das eine "Bilanz" im kaufmännischen/steurlichen Sinne nicht erforderlich ist für eine Zert. nach 9001:2000.
Allerdings "sollte" es Regelungen geben die den Umgang mit solchen Gefahrstoffen bei euch im Betrieb eindeutig festschreiben. Ob die sich nun Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung, Arbeitanweisung o.ä. nennen spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Wenn ich für mein Unternehmen darlegen kann, wie mit den bei uns verwendeten Gefahrstoffen umzugehen ist (VA, AA, Unterweisungsnachweiß, Aushang etc.) und die Anweisungen eindeutig, sinnvoll etc. sind dann sollte das jedem Auditor reichen. Das der Umfang der jeweiligen Dokumentaion und der Aufwand den ich im Betrieb/ Werkstatt/ Büro treiben muß stark von den verwendeten Gefahrstoffen abhängt ist klar.
Und wenn ihr eure Gefahrstoffe schon in der Bilanz gesondert ausweißt dann habt ihr doch schon einen ersten Ansatz den man jetzt individuell erweitern/optimieren kann.
Habt ihr "nur" einen Sicherheitsbeauftragten oder schon ein "AMS" (Arbeitsicherheitmanagemtsystem) im Aufbau?
Gruß
iso-män
P.S. Deine Auslegeung von meinem Footer hat auf seinen Reitz. . . . .
Wir sind die Leute vor denen uns unsere Eltern immmer gewarnt haben.
Hallo QM-Dino,
es wurde jetzt schon eine Menge dazu gesagt.
(Gesetzliche Verpflichtung für JEDEN, der mit Gefarhstoffen umgeht - hier muss die Sifa beratend mitwirken, sonst die schulen)
Die Checklisten der BG Chemie finde ich sehr hilfreich, die gleichzeitig als GBU nach GefStoffV dienen können. Ja nachdem, mit welchen Stoffe ihr umgeht, lagert, verbraucht kannst du die Checkliste auswählen (Schutzstufe 1-4).
http://www.gefahrstoffwissen.de/gefahrstoffwissen/Umsetzungshilfen.htm
Ich kann auch hccv nur zustimmen bei der begrifflichen Unterscheidung von "Gefahstoffen" und "Gefahrgütern". Denn da gelten teilweise andere Vorschriften (Betrieb/Straße).
Unser Externer hat mal die Lagermitarbeiter nach der Unterscheidung gefragt und keiner konnte ihm dazu etwas sagen....Dort also besonders schulen.
Gruß
Chris
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