Hallo,zur Ablage von Rechnungen und Lieferscheinen von Lieferanten würde ich gerne wissen, was man bei einem Audit vorlegen bzw. nachweisen muss:
Lieferantenrechungen - ja
diese auch mit "geprüft" Stempel und Unterschrift ?
Lieferschein an Rechnung anheften ?
oder in einem extra Ordner ablegen ?
Müssen auch die ursprünglichen Bestellungen
(läuft über EDV-System) und die Auftragsbestätigungen (wenn man welche bekommt) aufgehoben werden ?
Die Norm schreibt nichts vor.
Wie ist die gängige Praxis ?
Ich hoffe ich bekomme ein paar hilfreiche Antworten.
Gruß M.
Antworten:
Hallo Burkholz,
von welcher Auditgrundlage und welcher Norm redest du?
Gruß msb
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000
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