Hallo QMler!Ich benötige mal etwas geistigen Input. Wie könnten Vorgaben für eine Requalifikationsprüfung bei einem Beschichter aussehen? Es geht ausschließlich um KTL Beschichtungen. Vielleicht hat da auch jemand eine Vorlage.
Danke!
Michael
Antworten:
hallo
wenn du unter requalifizierungsaudit das gleiche verstehst wie ich (alle 3 jahre rezertifizierung) dann wird es sich hauptsächlich um ein systemaudit handeln. meinst du damit ein prozessaudit, solltest du die internen unterlagen für die jeweiligen prozesse ansehen
gruß
dorni
Meinst Du die Requalifizierung des MA oder des Prozesses?
Beim MA kannst Du die Prozessbeschreibung mit den gültigen Unterlagen überprüfen (Checkliste)
Beim Prozess selbst, welche Änderungen vom Gesetz (z.B Umweltauflagen), Produkt oder von der Arbeitssicherheit hat es da gegeben.
Auch dass muss der MA in Zukunft wissen.
Hallo!
ich meine die Requalifikationsprüfung nach bzw. für TS 16949. So wie es div. Automobilhersteller vorschreiben.
Gruß
Michael
hallo michael,
unter welchen Punkt in der ISO TS steht das von der requalifikation?
unter 6.2 ist nichts davon zu finden, oder schreibt es ein kunde vor?
wenn es der kunde vorscheibt muss dies ja beschrieben sein. (vorgabedoku)
Für pen-26
Steht unter 8.2.4.1
Hallo Michael,
leider habe ich mit KTL nicht viel am Hut, aber sicher folgender Kontakt.
Sind zwar "nur" nach VDA 6.1 zertifiziert, aber können Dir bei diesem Verfahren weiterhelfen.
OFTEC GmbH & Co. KG
Oberflächentechnik
Telefon: +49 (0)7273 80 08 - 0
Telefax: +49 (0)7273 80 08 - 11
E-Mail: info@oftec.de
Vielleicht hilft es Dir.
Soweit ich die Requalifikation verstehe, geht es um 100%ige Maß- und Funktionsprüfung am Produkt.
Gruß
Nadja
Nadja ht recht,
es sollte eine periodische Prüfungen über alle Masse und Funktionen an allen Produkten durchgeführt werden, wie im Kontrollplan spezifiziert und unter Beachtung der Kundenvorgaben. Ähnlich wie eine Neubemusterung intern durchführen oder in die Produktaudits integrieren.
noch fragen
So ganz kapiere ich die Frage nicht ? ;-))
Die Beschichtungen werden doch irgendwelchen Spezifikationen unterliegen, wie z.B. Schichtdicken, Abriebsfestigkeiten, Schlagfestigkeiten, Widerstand gegen wasweissich...., oder nicht ?
Dann nimm doch einfach alle geforderten Spezifikationen und teste sie bei allen verschiedenen Oberflächen durch (also nicht an allen verschiedenen Artikeln).
Cya "ein auf das WE wartender" Harm
die "Requalifiezierungsprüfungblahblaugrün" ist ein Stolperstein, den die Vertriebler verbocken und die QM´ler ausbaden müssen... <upps..>
IM PRINZIP (!) ist es eine turnusmäßige Erstbemusterung. Punkt
(der Turnus ist allerdings verhandelbar...)
---
Ars longa, vita brevis.
Die Kunst ist lang, das Leben kurz.
Gilt nach wie vor - auch im QM ;-)
---
[quote]
die "Requalifizierungsprüfungblahblaugrün" ist ein Stolperstein, den die Vertriebler verbocken und die QM´ler ausbaden müssen... <upps..>
IM PRINZIP (!) ist es eine turnusmäßige Erstbemusterung. Punkt
(der Turnus und Umfang ist allerdings verhandelbar...)
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Ars longa, vita brevis.
Die Kunst ist lang, das Leben kurz.
Gilt nach wie vor - auch im QM ;-)
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Ars longa, vita brevis.
Die Kunst ist lang, das Leben kurz.
Gilt nach wie vor - auch im QM ;-)
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Nachtrag... vor allem pass auf, damit Du nicht Spezifikationen "requalifizierst" die Du gar nicht selbst beinflusst.... ;-)
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Ars longa, vita brevis.
Die Kunst ist lang, das Leben kurz.
Gilt nach wie vor - auch im QM ;-)
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Wir sind eine Dreherei und erschlagen diese Requalifiaktionsprüfung bereits in unserem Prozeßablauf. D. h. Durch die Erststückprüfung in der sämtlich Maße eines Arbeitsschrittes geprüft u. dokumentiert werden. Sowie die dokumentierten Wareneingangs-und Ausgangsprüfungen. Der Zusatz z. B. Wareneingangs/Requalifikationsprüfung benennt dies dann auch als solches. bosch wollte von uns die Re-Prüfung haben in Form von einem Empb. Da aber die Norm die Form net vorschreibt hat er von uns ein Satz Prüfnachweise von den Erstück-/WE-WA-Prüfungen erhalten und damit war die Sache erledigt. Wenn wir allerdings Teile hätten bei denen wir einen Salzsprühnebeltest machen müssten wäre es komplizierter bzw. müssten wir eben z. b. 1x noch einen solchen Test machen und zu dieser Charge die Prüfunterlagen raussuchen.
So wie ich das verstehe ist die Requalifizierung die Überprüfung dass die im EMPB gemachten Angaben auch später noch stimmen und dazu der Nachweis.
Das sind ja in der Regel beim Beschichten keine Faktoren die nur einmal gemessen werden, sondern diese sind prozessbegleitend, auch z.B. der Salzsprühtest. Wenn der Nachweis durch andere Teile mit der gleichen Bearbeitung erbracht wird wäre das für mich i.O.
Anders ist das bei CNC - Teile, hier muss ich sämtliche auf der Zeichnung angegebene Maße regelmäßig nachweißlich überprüfen.
Beim Beschichten steht auf der Zeichnung ja eigentlich nur Schichtstärke, Rauhigkeit evtl noch Härte.
Dazu noch (wie oben erwähnt)die notierten Werte der Prozessparameter (Druck, Temperatur,evtl Badparameter, Stromwerte, usw). Eigentlich Dinge die der Beschichter regelmäßg macht.
Gruß
nobbe
ja es ist wie der erstmalige Empb zu verstehen. Wenn ich in einem Prozeßablauf sämtliche geforderten Daten abprüfe, diese dokumentiere und noch als den Zusatz irgendwo "Requalifikationsprüfung" hinzufüge ist der Forderung genüge getan. Die Daten können ja jederzeit chargenbezogen abgerufen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, muss ich eben einen Intervall für eine z.b. Teilefamilie festlegen und eine R-Prüfung speziell durchführen.
gebe schinker und pen vollkommen recht.
Die Requalifikation ist die wiederkehrende Prüfung aller (fast aller) Merkmale.
Dies kann im Rahmen der Maschinenfreigabe passieren, im Rahmen von Produktaudits, im Rahmen von vollständigen Laborprüfungen vor Auslieferung einer Stichprobe oder - wie geschrieben - im Rahmen einer jährlichen Neubemusterung...
Hintergrund ist der, dass viele Hersteller nur im Prozess die funktionskritschen Hauptmerkmale prüfen und den Rest gerne laufen lassen...
Im Rahmen der Requalifikation muß eben alles druchgeprüft werden. Davon betroffen sind besonders Produktionen mit Mehrfachwerkzeugen oder Spezifikationen die "umständlicher" sind, wie z.B. die Geruchsprüfung, Brennprüfung, Lichtechtheit, etc.....
lg Thomas
Hallo Ihr alle!
Sorry das ich so lange nicht reagiert habe, aber ich hatte kaum Zeit im Forum was zu machen.
Also: Was eine RQ Prüfung ist weiß ich, das Problem war aber das unsere Kunden selber nicht so genau wußten was eigentlich bei der Beschichtung überprüft werden soll.
Wir haben uns jetzt darauf geeinigt:
Messung der Schichtdicke, Durchführung von Korrosionstest, Sprütest etc. und Kontrolle der Zusammensetzung der Beschichtung. Das ganze wir einmalig an allen Teilen durchgeführt und dann individuell mit den entsprechenden Kunden festgelegt.
Aber danke für eure Ideen, das brachte einige neue Ansätze für mich.
Gruß
Michael
Na danke. Du müsstest doch selbst am besten wissen nach welchen Vorgaben ihr fertigt und was Q-relevant ist.
Hallo Schniker!
Wir fertigen nicht, wir lassen fertigen. Genau da liegt ja das Problem. Wenn Lieferant und Kunde nichts genaues wissen, dann hast du ein echtes Problem.
Gruß
Michael
ja das hast Du wohl recht. Dann musst Du Dich wohl mal mit beiden Parteien an einen Tisch setzten.
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